Abrechnung
Psychotherapeutische Leistungen, Familientherapie, Paartherapie
Die Praxis ist eine reine Privatpraxis. Selbstzahler, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte können
meine Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung nach Rechnungserhalt.
Einen Überweisungschein benötigen Sie nicht.
Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Einzelsitzungen (
kognitive Verhaltenstherapie, Hypnosetherapie, systemische Therapie,
EMDR) wird in Anlehnung an die GOP (Gebührenordnung für
Psychotherapeuten) berechnet. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei.
Im Normalfall findet der 3.0-fache Satz Anwendung. Somit beträgt
das Behandlungshonorar für 50 Minuten 131,15 €. Dauert eine
Sitzung 75 Minuten beträgt das Honorar 196,73 €, bei 90
Minuten 236,07 €. Die Sitzungslänge beträgt in der
Regel zwischen 45 und 90 Minuten - je nach ihren individuellen
Bedürfnissen.
In der Regel bekommen Sie die Honorare für Einzeltherapien
mindestens bis zum 2.3-fachen Satz von privaten Krankenversicherungen
ersetzt - dies ist jedoch abhängig von ihrem individuellen
Vertrag. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.
Gleiches gilt für Beihilfestellen. Gerne unterstütze ich Sie
bei der Antragstellung.
Paar- und Familientherapien sind nicht erstattungsfähig.
Bei außergewöhnlichem Aufwand (z.B. außergewöhnliche Schwere der Symptomatik;
aufwändige Vorbereitungen; Einsatz nachts, an Feiertagen oder an Wochenenden;
Einsatz außerhalb der Praxis) kommt der 3.5-fache Satz zur Anwendung.
Paar- und Familientherapien,
Beratungen sowie fernmündliche (telefonische) Beratungen werden nach den gleichen
Sätzen wie psychotherapeutische Einzelsitzungen berechnet.
Paartherapien und Beratungen gelten im Sinne des Steuerrechtes nicht
als "Heilbehandlungen" und sind somit umsatztsteuerpflichtig, d.h.
zusätzlich zum genannten Honorar ist die aktuell gültige
MwSt. aufzuschlagen.
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte mindestens 48
Stunden vorher ab. Ansonsten ist ein Ausfallhonorar in
Höhe von 100 € fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht mehr
anderweitig vergeben werden kann.
Hypnose bei medizinischen Eingriffen
Bei medizinischen Eingriffen in Hypnose kann der zeitliche Aufwand und der Aufwand für
die Anfahrt in die entsprechende Klinik oder Praxis
sehr unterschiedlich ausfallen. Sprechen Sie den individuellen Fall bitte im Voraus mit mir ab.
Coaching und Supervision
Nehmen Sie meine Dienste als Coach oder Supervisor Anspruch, dann
gelten gesonderte Honorare und Tagessätze. Gerne informiere ich
Sie über die Konditionen in einem persönlichen Gespräch.
Coaching und Supervision sind umsatzsteuerpflichtige Leistungen.
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